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Hier ein schönes Beispiel, wie man jemanden auf dem Kieker hat, der 4 Auspuffrohre zeigt. Da ist man schon  s e h r  verdächtig, als Raser! Die Polizei fährt 5 Kilometer (keine Begrenzung der Geschwindigkeit!) mit laufendem Video hinter mir her, (Video bis 1:45) ehe das Schild 100 und dann 80 wegen "Straßenschäden" kommt. DAS DARF DIE POLIZEI NICHT!! Die hätten erst ab dem "Begehen der Ordnungswidrigkeit", also dem Schild 100 filmen dürfen. Der BGH nennt das "Eingriff in die Persönlichkeitsrechte" und verbietet genau das! Filmen ohne Anfangsverdacht.
Für alle, denen die Polizei ebenso hinterhergefahren ist, VIDEO ZEIGEN LASSEN!!! Und mich fragen, wenn ein kompetenter Anwalt gebraucht wird. 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot und ca. € 190- für die Sesselpupser...
 
ABER: Das Verfahren wurde eingestellt! Nachdem ich bei Gericht der Richterin das Video auf meinem Handy zeigen mußte, da der geladene Polizist mit dem Video nicht erschienen war!! Und da befand sie, daß das Video "doch sehr zeitig" gestartet wurde.  1:40 Min zu früh, wie ich  und mein Anwalt meinten...
Eine Woche später nun die Einstellung des Verfahrens! 
Allerdings muß ich meinen Anwalt selbt bezahlen, €1.220,-!!
Zum Glück habe ich eine Rechtschutzversicherung!
 
Übrigens: Die 2 Punkte in Flensburg, die es gegeben hätte, wären in erst in 5 Jahren gelöscht worden!!! Neues Punktesystem eben. Schön vereinfacht. Da muß schon einer ganz schön dämlich sein, unsern Politikern Glauben zu schenken, daß es für den Autofahrer nun besser sein soll.
 
ABZOCKE, DISZIPLINIERUNG UND BEVORMUNDUNG STAATLICHERSEITS NENNE ICH DAS!    
  

 

 

 

 

 

 

 

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